AGB

Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbestimmungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mietern und AFIDA IMMOBIGLIAS SA, Scuol, nachstehend „Agentur“ genannt. Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen bei der Agentur zu tätigen.

2. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und der Agentur ist abgeschlossen, wenn er online gebucht ist, online bestätigt wurde, oder der von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertrag im Besitz des Vermieters ist, oder wenn die vereinbarte Zahlung beim Vermieter eingetroffen ist. Die Agentur kann die Entgegennahme von Buchungsaufträgen ohne Angabe von Gründen verweigern oder ein entgegengenommener Buchungsauftrag ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Bett- und Frotteewäsche werden für die gebuchte Anzahl Personen bereitgestellt. Zusätzliche Sets können in der Agentur gegen Entgelt bezogen werden. Der fällige Betrag in CHF ist gemäss dem jeweiligen Vertrag unter Angabe der Buchungsnummer sowie des Ankunftsdatums per Banküberweisung zu bezahlen. Der Gesamtpreis inkl. Nebenkosten wie Kurtaxe, Schlussreinigung und allfällige Nebenleistungen sind bis spätestens 60 Tage vor Anreise per Banküberweisung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung kann die Agentur die Buchung zu Lasten der Mieter kostenpflichtig stornieren und das Mietobjekt wieder freigeben. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Anreise erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort zu bezahlen. Zahlungen, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten.

3. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen
Das Mietobjekt ist dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand zu übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich bei der Agentur zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Das Objekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl an Personen belegt werden. Kinder ab 2 Jahren gelten als volle Personen. Untermiete ist nicht erlaubt.

Jede zusätzliche Person, die ohne Einverständnis der Verwalterin im Mietobjekt logiert, wird mit CHF 100,- pro Logiernacht abgerechnet. Die Mitnahme eines Hundes ist nur bei den entsprechend gekennzeichneten Objekten gestattet. In allen anderen Fällen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Bei Missachtung kann die Nutzung des Objektes untersagt oder eine Nachgebühr erhoben werden.

5. Nebenkosten
Die Nebenkosten wie Strom, Heizung, usw. sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, weitere Leistungen wie Vereina-Ticket, Kinderbett, usw. werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Die Nebenkosten bei einigen Objekten (Waschmaschine/Wäschetrockner, usw.) werden am Mietende abgerechnet. Sie sind vom Mieter vor seiner Abreise bar zu bezahlen.
Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten. Kurtaxen: Reisen Mieter später als reserviert an oder früher als reserviert ab, besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Kurtaxe für die nicht beanspruchte Zeit.

6. Rückgabe des Mietobjektes
Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand, gründlich und besenrein (siehe separates Merkblatt) gereinigt und zusammen mit dem vollständigen Inventar dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Endreinigung werden Ihnen pauschal CHF 250.- oder der konkrete Aufwand für die nachträgliche Endreinigung durch die Agentur in Rechnung gestellt. Weitere Schadenersatzansprüche, z.B. für Nutzungsausfälle, behält sich die Agentur vor. Für Beschädigungen am Mietobjekt und für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, allfällige Beschädigungen noch vor Abreise der Agentur zu melden und die betreffende Entschädigung zu bezahlen.

7. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Die Agentur bietet allen Gästen, die direkt gebucht haben (und nicht über eine Plattform), bis mindestens 60 Tage vor der geplanten Anreise eine gebührenfreie Umbuchungsmöglichkeit: Der Mieter kann das gleiche Objekt zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb desselben Kalenderjahres ab Bestätigung der geplanten Ankunft wieder mieten. Kann das Mietobjekt für die annullierte Zeit zum gleichen Preis anderweitig vergeben werden, so ist der Mieter von der Bezahlung der Miete befreit.

Der Mieter kann unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:

  • Mehr als 60 Tage vor Anreise: entschädigungslos
  • 60 Tage bis 31 Tage vor Anreise: 50% des gesamten Mietpreises
  • 30 Tage bis Anreise sowie bei Nichtanreise: 90% des gesamten Mietpreises (ohne Kurtaxe und Schlussreinigung)

Für jede Annullation wird zudem eine Stornogebühr von CHF 90.- erhoben.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses und der Kurtaxe verpflichtet.
Massgebend für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Agentur zu den Bürozeiten, einsehbar unter www.afida.ch.
Der Mieter hat auch das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für die Agentur solvent und zumutbar sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein.

8. Höhere Gewalt
Verhindert höhere Gewalt (unvorhersehbare, nicht abwendbare Ereignisse wie die Nicht-Verfügbarkeit des Objektes durch Massnahmen des Eigentümers, etc.) die Vermietung oder deren Fortdauer, ist die Agentur berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden. Das Verschulden wird vermutet. Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag solidarisch. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese.

10. Haftung der Agentur
Die Agentur steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung der Agentur ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters, einschliesslich Gäste, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Die Beschreibung von Infrastruktur- und touristischen Einrichtungen dient der reinen Information und verpflichtet den Vermieter unter keinem Rechtstitel.

11. Datenschutz
Die Agentur untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten speichern (allenfalls bei einem Drittunternehmen) und soweit notwendig an den Schlüsselhalter, usw. übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Die Agentur kann den Mieter in Zukunft über ihre Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an die Agentur wenden.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB rechtswidrig, ungültig oder anderweitig unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Eine solche Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, welche dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nähesten kommt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist schweizerisches materielles Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Ort der Agentur.

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